ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 147
Verbot der Einschränkung des Arbeitnehmers bei der freien Verfügung der verdienten Mittel

Es ist verboten, den Arbeitnehmer in der freien Verfügung der verdienten Mittel zu begrenzen, außer in Fällen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.