ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 153
Vergütung für die Arbeit bei der Ausführung von Arbeiten verschiedener Qualifikationen

(1) Bei den Arbeiten verschiedener Qualifikationskategorien wird die pro Zeiteinheit gezahlte Arbeit der Arbeitnehmer nach höherqualifizierter Arbeit bezahlt.


(2) Die im Vertrag bezahlte Arbeit der Arbeitnehmer wird nach den Sätzen der geleisteten Arbeit vergütet. In Fällen, in denen die in der Vereinbarung beschäftigten Arbeitnehmer in Bezug auf die spezifische Produktion gezwungen sind, Arbeiten zu einem niedrigeren Preis in Bezug auf die ihnen gewährten Qualifikationskategorien auszuführen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihnen die Differenz zwischen den Qualifikationskategorien zu zahlen.


(3) Die Regel über die Zahlung der Differenz zwischen den in Absatz (2) genannten Qualifikationskategorien findet keine Anwendung in Fällen, in denen aufgrund der besonderen Art der Produktion die Ausführung von Arbeiten verschiedener Qualifikationen unter die ständigen Verpflichtungen des Arbeitnehmers fällt.