ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2008-12-31

Artikel 159
???

???

Inkraft seit 2008-12-31

Artikel 159
Vergütung der Nachtarbeit

Für Arbeiten, die im Nachtprogramm ausgeführt werden, wird ein Zuschlag in Höhe von mindestens 0,5 des Grundgehalts pro dem Arbeitnehmer festgelegter Zeiteinheit festgelegt.