ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
159???
Art.
159Für Arbeiten, die im Nachtprogramm ausgeführt werden, wird ein Zuschlag in Höhe von mindestens 0,5 des Grundgehalts pro dem Arbeitnehmer festgelegter Zeiteinheit festgelegt.