ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2016-04-22

Artikel 164
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Inkraft seit 2016-04-22

Artikel 164
Gehaltserhaltung bei Versetzung in eine andere Festanstellung mit niedrigerer Vergütung

Wenn der Arbeitnehmer in eine andere Festanstellung mit niedrigerer Vergütung innerhalb derselben Einheit oder an einem anderen Ort zusammen mit der Einheit versetzt wird, gemäß Art. 74, Abs. (1), das durchschnittliche Gehalt vom vorherigen Arbeitsplatz wird für einen Monat ab dem Tag der Übertragung beibehalten, mit vorheriger Einhaltung der Bestimmungen des Art. 68.