ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 166
Garantien im Bereich der Arbeitsregulierung

Mitarbeiter sind garantiert:


a) methodischer Wettbewerb des Staates bei der Organisation der Arbeitsnormalisierung;


b) die Anwendung der vom Arbeitgeber zusammen mit den Arbeitnehmervertretern festgelegten und im Tarifvertrag oder einem anderen normativen Akt auf Einheitenebene festgelegten Arbeitsregelungssysteme.