ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 167
Arbeitsregeln

(1) Arbeitsregeln sind die Normen für Produktion, Zeit, Service, Personal, die vom Arbeitgeber für die Mitarbeiter gemäß dem erreichten Niveau an Technik und Technologie, Organisation von Produktion und Arbeit festgelegt werden, um den konkreten Bedingungen in der Einrichtung zu entsprechen und nicht zu Überlastung der Mitarbeiter zu führen.


(2) Kombinierte und komplexe Regeln können auch unter den Bedingungen kollektiver Organisationsformen und Arbeitsentgelte gelten.


(3) Die Arbeitsvorschriften können geändert werden, wenn neue Techniken und Technologien eingeführt oder verbessert sind, organisatorische oder andere Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität ergriffen werden, sowie im Falle des Einsatzes physisch und moralisch veralteter Geräte.


(4) Das Erreichen eines hohen Produktionsniveaus durch einen bestimmten Arbeitnehmer oder eine bestimmte Brigade durch die Anwendung neuer Arbeitsprozesse und fortgeschrittener Erfahrungen aus eigener Initiative oder durch die Perfektionierung ihrer eigenen Arbeitsstelle stellt keinen Grund für eine Überarbeitung der Arbeitsregeln dar.