ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 168
Entwicklung, Genehmigung, Ersetzung und Überarbeitung einheitlicher und typischer Arbeitsnormen

(1) Für bestimmte homogene Werke kann man einheitlichen und typischen (Branchenuebergreifende, Branche, Professional usw.) Arbeitsnormen  ausgearbeitet und festgelegt werden. Die Arbeitsnormen werden von den spezialisierten zentralen Behörden der öffentlichen Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Arbeitgebern und Gewerkschaften erstellt und in der von der Regierung festgelegten Weise genehmigt.


(2) Die Ersetzung und Überarbeitung der einheitlichen und typischer Vorschriften erfolgt durch die Behörden, die sie genehmigt haben.