ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 170
Festlegung der Lohnsätze für Arbeitskräfte in der Vereinbarung

(1) Bei der Entlohnung der Arbeit in der Vereinbarung werden die Tarife ausgehend von den Arbeitskategorien, den Tariflöhnen (den Gehältern der Funktion) und den geltenden Produktionsregeln (den Zeitregeln) festgelegt.


(2) Der Tarif für die in der Vereinbarung gezahlte Arbeit wird festgelegt, indem das stündliche (pro Tag) Tarifgehalt, das der Kategorie der geleisteten Arbeit entspricht, durch die stündliche (pro Tag) Produktionsnorm dividiert wird. Der Tarif für die in der Vereinbarung bezahlte Arbeit kann auch festgelegt werden, indem das Stundentarifgehalt (pro Tag), das der Kategorie der geleisteten Arbeit entspricht, mit der Zeitnorm in Stunden oder Tagen multipliziert wird.