ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 171
Gewährleistung normaler Arbeitsbedingungen für die Erfüllung von Produktions-, Servicenormen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Bedingungen, die die Grundlage für die Entwicklung von Arbeitsnormen bildeten, dauerhaft sicherzustellen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die für die Erfüllung von Produktions- und Servicenormen erforderlich sind. Diese Bedingungen sind:


a) guter Zustand von Maschinen, Werkzeugmaschinen und Geräten;


b) rechtzeitige Versicherung mit technischer Dokumentation;


c) angemessene Qualität der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Materialien und Werkzeuge sowie deren rechtzeitige Lieferung;


d) rechtzeitige Lieferung von Strom, Gas und anderen Energiequellen an den Produktionsprozess;


e) Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Produktionssicherheit.