ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 182
Verfahren zur Gewährleistung die Garantien und Entschädigungen für Mitarbeiter, die die Arbeit mit dem Studium verbinden

(1) Arbeitnehmern, die die Arbeit mit dem Studium verbinden, werden Garantien und Entschädigungen gewährt, wenn sie zum ersten mal Ausbildung dieser Stufe erhalten.


(2) Zu dem zusätzlichen Urlaub für die Arbeitnehmer, die die Arbeit mit dem Studium verbinden, kann nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Jahresurlaub hinzugefügt werden. 


(3) Arbeitnehmern, die an einer Bildungseinrichtung in der zweiten oder dritten Fachrichtung (Beruf) studieren, können bestimmte Garantien und Entschädigungen in der im Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag vorgesehenen Weise gewährt werden.