ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 197
Garantien im Bereich der staatlichen Sozialversicherung

Die Arbeitnehmer unterliegen der staatlichen Sozialversicherung und erhalten alle Garantien, Entschädigungen und sonstigen Zahlungen, die das staatliche Sozialversicherungssystem gemäß den geltenden Rechtsvorschriften leistet.