ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 201
Arbeitsdisziplin

Arbeitsdisziplin ist die Verpflichtung aller Mitarbeiter, die gemäß diesem Kodex festgelegten Verhaltensregeln, andere normative Akte, Tarifverträge, kollektive und individuelle Arbeitsverträge sowie normative Akte auf der Ebene der Einheit, einschließlich der internen Regulierung der Einheit, einzuhalten.