ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2006-06-02

Artikel 220
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Inkraft seit 2006-06-02

Artikel 220
Kündigung des Weiterbildungsvertrags

Der Vertrag über die berufliche Weiterbildung kann aus den in diesem Kodex vorgesehenen Gründen für die Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags oder aus anderen in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Gründen gekündigt werden.