ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2012-02-03

Artikel 241
Verteilung von hygienisch-sanitären Schutzmaterialien

(1) Die hygienisch-sanitären Schutzmaterialien werden vom Arbeitgeber kostenlos an die Arbeitnehmer verteilt, die an Arbeitsplätzen mit übermäßigem Hautschmutz arbeiten oder bei denen die Einwirkung von Schadstoffen auf die Hände möglich ist.


(2) Das Sortiment an hygienisch-sanitären  Schutzmaterialien, die erforderlichen Mengen und die Periodizität ihrer Verteilung werden vom Arbeitgeber auf die von der Regierung vorgegebene Weise festgelegt.

Inkraft seit 2012-02-03

Artikel 241
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