ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2012-02-03

Artikel 244
Haftung für Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen

Personen mit Haftung und Mitarbeiter, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzbestimmungen schuldig gemacht haben, tragen eine materielle, disziplinarische, administrative und strafrechtliche Haftung gemäß geltendem Recht. 

Inkraft seit 2012-02-03

Artikel 244
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