ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
253(1) Arbeitnehmer bis 18 Jahre sind erst nach einer Vorsorgeuntersuchung beschäftigt. Anschließend, bis sie 18 Jahre alt sind, werden sie jedes Jahr einer ärztlichen Untersuchung unterzogen.
(2) Die Kosten für ärztliche Untersuchungen trägt der Arbeitgeber.