ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2017-08-04

Artikel 255
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Inkraft seit 2017-08-04

Artikel 255
Arbeiten, bei denen ist verboten die Arbeit von Personen bis zu 18 Jahren zu nutzen

(1) Es ist verboten, die Arbeit von Personen im Alter von bis zu 18 Jahren bei Arbeiten mit schweren, schädlichen und/oder gefährlichen Arbeitsbedingungen, in Untergrundarbeiten sowie bei Arbeiten, die die Gesundheit oder moralische Integrität Minderjähriger beeinträchtigen können (Glücksspiel, Arbeiten in Nachtclubs, Herstellung, Transport und Vermarktung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Betäubungsmitteln und toxischen Substanzen), zu verwenden. Es ist nicht zulässig manuelles Heben und Transportieren von Gewichten durch Minderjährige, die die für sie festgelegten Höchstnormen überschreiten.


(2) Die Nomenklatur von Werken mit schweren, schädlichen und/oder gefährlichen Arbeitsbedingungen, auf die die Arbeit von Personen bis 18 Jahren nicht angewendet werden darf, sowie die höchstzulässigen Anwendungsregeln für Personen bis 18 Jahre beim manuellen Heben und Transportieren von Gewichten werden von der Regierung nach Rücksprache mit Arbeitgebern und Gewerkschaften genehmigt.