ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 256
Verbot der Entsendung von Mitarbeitern bis zu 18 Jahren

Es ist verboten Mitarbeiter bis zu 18 Jahren zu entsenden, mit Ausnahme von Mitarbeitern audiovisueller Einrichtungen, Theatern, Zirkussen, Kino-, Theater-und Konzertorganisationen sowie von Profisportlern.