ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2006-06-02

Artikel 257
???

???

Inkraft seit 2006-06-02

Artikel 257
Zusätzliche Garantien für die Entlassung von Mitarbeitern bis zu 18 Jahren

Die Entlassung von Mitarbeitern im Alter von bis zu 18 Jahren, außer im Falle der Liquidation der Einheit, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der territorialen Arbeitsagentur unter Beachtung der in diesem Kodex vorgesehenen allgemeinen Entlassungsbedingungen zulässig.