ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 291
Bedingungen, unter denen die Arbeit zu Hause zugelassen wird

Die Arbeiten, die den Mitarbeitern zugewiesen werden, die zu Hause arbeiten, können gemäß dem ärztlichen Attest nicht kontraindiziert sein und müssen unter den Bedingungen der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsnormen bei der Arbeit ausgeführt werden.