ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 317
Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Rotationsmethode ist eine besondere Form der Durchführung des Arbeitsprozesses außerhalb des Wohnortes des Arbeitnehmers, bei der seine tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht gewährleistet werden kann.


(2) Die Rotationsmethode wird angewandt, wenn sich der Arbeitsplatz in erheblicher Entfernung vom Wohnort des Arbeitgebers befindet, um die Zeit für den Bau, die Reparatur oder die Rekonstruktion von industriellen, sozialen und anderen Einrichtungen zu verkürzen.


(3) Arbeitnehmer, die an der Arbeit im Rotationsverfahren beteiligt sind, wohnen vorübergehend in speziell vom Arbeitgeber geschaffenen Rotationslagern, die ein Komplex von Gebäuden und Strukturen sind, die das Leben der Arbeitnehmer während der Arbeitsleistung und zwischen den Schichten gewährleisten sollen.