ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 336
Grenzen der materiellen Verantwortung des Arbeitnehmers

Für den dem Arbeitgeber zugefügten Schaden trägt der Arbeitnehmer die materielle Verantwortung in den Grenzen seines durchschnittlichen Monatsgehalts, sofern dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften nichts anderes vorsehen.