ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2017-10-27, gültig bis vor 2021-01-01

Artikel 371
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Inkraft seit 2021-01-01

Artikel 371
Aufsichts- und Kontrollorgane über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer normativer Akte, die Normen des Arbeitsrechts enthalten

Die Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzgebungsakte und anderer normativer Akte, die Normen des Arbeitsrechts enthalten, sowie der Tarifverträge und kollektiven Arbeitsvereinbarungen in allen Einheiten wird ausgeübt durch:


a) Die staatliche Arbeitsinspektion;


c) die Gewerkschaften.