ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 2
Die Regelung des Arbeitsverhältnisses und anderer unmittelbar damit zusammenhängender Beziehungen

(1) Dieser Kodex regelt die Gesamtheit des individuellen und kollektiven Arbeitsverhältnisses, die Überwachung der Anwendung der Normen in diesem Bereich, die Arbeitsgerichtsbarkeit und andere unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis verbundene Beziehungen.

(2) Dieser Kodex erstreckt sich auf das Arbeitsverhältnis, das durch organische Gesetze und andere Vorschriften geregelt ist.

(3) In den Fälle, wenn das Gericht feststellt, dass durch einen Zivilvertrag tatsächlich das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geregelt wird, gelten für diese Beziehungen die Bestimmungen des Arbeitsrechts.