ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 3
Geltungsbereich dieses Kodex

Die Bestimmungen dieses Kodex gelten für:


a) Arbeitnehmer, die Bürger der Republik Moldau sind, im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags beschäftigt sind, einschließlich derjenigen mit einem Vertrag über eine kontinuierliche Berufsausbildung oder berufliche Qualifikation, die in der Republik Moldau arbeiten;

b) Arbeitnehmer, die ausländische oder staatenlose Bürger sind, die im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags beschäftigt sind und für einen Arbeitgeber arbeiten, der in der Republik Moldau tätig ist;

c) Arbeitnehmer der Republik Moldau, die in den diplomatischen Vertretungen der Republik Moldau im Ausland tätig sind;

d) Arbeitgeber als natürliche oder juristische Personen im öffentlichen, privaten oder gemischten Sektor, die bezahlte Arbeit in Anspruch nehmen;

e) Beschäftigten öffentlicher, religiöser, gewerkschaftlicher, Arbeitgeberverbände, Stiftungen, Parteien und anderer nichtkommerzieller Organisationen, die eine abhängige Arbeit in Anspruch genommen haben.