ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 11
Normative und vertragliche Regulierung der Arbeitsbeziehungen

(1) Das Mindestniveau der Arbeitsrechte und Garantien für Arbeitnehmer wird durch dieses Gesetz und andere normative Akte festgelegt, die Arbeitsrechtsnormen enthalten.


(2) Die individuellen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können Arbeitnehmern zusätzliche Arbeitsrechte und Garantien zu den in diesem Gesetz und anderen normativen Rechtsakten vorgesehenen gewähren.