ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2006-06-02

Artikel 12
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Inkraft seit 2006-06-02

Artikel 12
Die Ungültigkeit von Klauseln in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen oder Rechtsakten der öffentlichen Verwaltung, die die Situation der Arbeitnehmer verschlechtern

Die Klauseln in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen oder Rechtsakten von Behörden der öffentlichen Verwaltung gemäß Art. 4, Punkt d) und e), die die Situation der Arbeitnehmer im Vergleich zum Arbeitsrecht verschlechtern, ungültig sind und keine rechtlichen Auswirkungen haben.