ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 13
Vorrang der internationalen Verträge, Vereinbarungen, Abkommen und anderen internationalen Rechtsakten

Wenn die Verträge, Vereinbarungen, Abkommen oder andere internationale Rechtsakte, bei denen die Republik Moldau Vertragspartei ist, andere enthaltenen  Bestimmungen als die in diesem Gesetz vorsehen, die internationalen Regelungen Vorrang haben.