ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
15Sozialpartnerschaft ist ein System von Beziehungen zwischen Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertretern), Arbeitgebern (Arbeitgebervertretern) und den jeweiligen Behörden bei der Festlegung und Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte und Interessen der Parteien.