ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2021-03-31

Artikel 139 .1
Vergütung von Arbeiten, die unter Bedingungen mit erhöhter Gesundheitsgefährdung durchgeführt werden

(1) Für Arbeit, die unter Bedingungen erhöhter Gesundheitsgefährdung während eines Ausnahmezustands, eines Belagerungszustands oder eines Kriegszustands oder während eines Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit geleistet wird, können die Arbeitnehmer eine erhöhte Vergütung erhalten.


(2) Die Entschädigung für Arbeit unter Bedingungen erhöhter Gesundheitsgefährdung beträgt bis zu 100 % des Grundentgelts pro Zeiteinheit (Stunde oder Tag), je nach Arbeitsbelastung und Ausbildungsstand des Arbeitnehmers, für jede Stunde oder jeden Tag der Arbeit unter Bedingungen erhöhter Gesundheitsgefährdung.


(3) Die Kategorien von Arbeitnehmern, die während des Ausnahmezustands, des Belagerungszustands, des Kriegszustands oder des Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit unter Bedingungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko arbeiten, werden von der Kommission für außergewöhnliche Situationen der Republik Moldau bzw. von der Außerordentlichen Nationalen Kommission für öffentliche Gesundheit festgelegt.