VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 6
Die Gewaltenteilung und -zusammenarbeit

In der Republik Moldau sind die Legislative, die Exekutive und die Justiz gemäß den Bestimmungen der Verfassung getrennt und arbeiten bei der Ausübung ihrer Vorrechte zusammen.