VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 12
Die Staatssymbole

(1) Die Republik Moldau hat eine Flagge, Wappen und Hymne.


(2) Die Staatsflagge der Republik Moldau ist dreifarbig. Die Farben sind vertikal angeordnet, in der folgenden Reihenfolge, beginnend mit der Lanze: blau, gelb, rot. In der Mitte auf dem gelben Streifen ist das Staatswappen der Republik Moldau gedruckt.


(3) Das Staatswappen der Republik Moldau stellt einen horizontal geschnittenen Schild mit einem roten oberen Teil dar, einem blauen unteren Teil, der mit dem Kopf eines Auerochsen geladen ist, zwischen dessen Hörnern sich ein achtstrahliger goldener Stern befindet. Des Auerochsens Kopf wird rechts von einer Rose mit fünf Blütenblättern und links von einem umrissenen Halbmond flankiert. Alle im Schild dargestellten Elemente sind gold (gelb). Der Schild befindet sich auf der Brust eines natürlichen Adlers, der in seinem Schnabel ein goldenes Kreuz (Kreuzritteradler) trägt und in seiner rechten Klaue einen grünen Olivenzweig und in der linken einen Goldenen Zepter hält.


(4) Die Staatshymne der Republik Moldau wird durch Organisches Recht festgelegt.


(5) Die Flagge, Wappen und Hymne sind die Staatssymbole der Republik Moldau und gesetzlich geschützt.