VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
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(1) Der Staat garantiert jedem Menschen das Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden.
(3) Die Todesstrafe wird abgeschafft. Niemand kann zu einer solchen Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.