VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
Der Staat gewährleistet die Geheimhaltung von Briefen, Telegrammen anderer Postsendungen, Telefongesprächen und anderen rechtlichen Kommunikationsmitteln.
(1) Der Staat sorgt für die Geheimhaltung von Briefen, Telegrammen, sonstigen Poststücken, Telefongesprächen und anderen legalen Kommunikationsmitteln.
(2) Von Absatz (1) kann eine Ausnahmeregelung durch Gesetz abweichen, wenn diese Ausnahmeregelung im Interesse der nationalen Sicherheit, des wirtschaftlichen Wohlergehens des Landes, der öffentlichen Ordnung und der Verbrechensverhütung erforderlich ist.