VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 43
Das Recht auf Arbeit und Arbeitsschutz

(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf faire und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.


(2) Die Arbeitnehmer haben das Recht auf Arbeitsschutz. Die Schutzmaßnahmen betreffen den Arbeitsschutz und die Arbeitshygiene, das Arbeitsregime von Frauen und Jugendlichen, die Einführung eines Mindestlohns, die wöchentliche Ruhezeit, den bezahlten Ruheurlaub, die Bereitstellung von Arbeit unter schwierigen Bedingungen sowie andere spezifische Situationen.


(3) Die Arbeitswoche darf 40 Stunden nicht überschreiten.


(4) Das Recht auf Arbeitsverhandlungen und die Verbindlichkeit von Tarifverträgen sind gewährleistet.