VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 59
Der Umweltschutz und Denkmalschutz

Der Schutz der Umwelt, die Erhaltung und der Schutz historischer und kultureller Denkmäler ist eine Verpflichtung jedes Bürgers.