VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19, gültig bis vor 2000-07-28

Artikel 91
Zwischenfunktion

Wenn das Amt des Präsidenten der Republik Moldau vakant ist oder wird der Präsident seines Amtes suspendiert oder ist er vorübergehend nicht in der Lage, sein Amt wahrzunehmen, so wird die Übergangszeit durch den Präsidenten des Parlaments oder den Premierminister sichergestellt.

Inkraft seit 2000-07-28

Artikel 91
Der Amtswechsel

Wenn das Amt des Präsidenten der Republik Moldau vakant ist oder der Präsident entlassen wird oder ist er vorübergehend nicht in der Lage, sein Amt ausüben, so wird die Übergangszeit durch den Präsidenten des Parlaments oder den Premierminister sichergestellt.