VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
Art.
91Wenn das Amt des Präsidenten der Republik Moldau vakant ist oder wird der Präsident seines Amtes suspendiert oder ist er vorübergehend nicht in der Lage, sein Amt wahrzunehmen, so wird die Übergangszeit durch den Präsidenten des Parlaments oder den Premierminister sichergestellt.
Art.
91Wenn das Amt des Präsidenten der Republik Moldau vakant ist oder der Präsident entlassen wird oder ist er vorübergehend nicht in der Lage, sein Amt ausüben, so wird die Übergangszeit durch den Präsidenten des Parlaments oder den Premierminister sichergestellt.