VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
Art.
113(1) Der Rat des Kreises (Rayons) koordiniert die Arbeit der Dorf- und Gemeinderäte im Hinblick auf die Realisierung öffentlicher Dienste von Bezirksinteresse.
(2) Der Gemeinderat wird gewählt und arbeitet nach dem Gesetz.
(3) Die Beziehungen zwischen den lokalen Behörden beruhen auf den Grundsätzen der Autonomie, der Rechtmäßigkeit und der Zusammenarbeit bei der Lösung gemeinsamer Probleme.