VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 126
Die Wirtschaft

(1) Die Wirtschaft der Republik Moldau ist eine Marktwirtschaft, mit sozialer Ausrichtung, die auf Privateigentum und öffentlichem Eigentum beruht und einen freien Wettbewerb ausübt.


(2) Der Staat stellt sicher


a) die Regulierung der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Verwaltung des ihr gehörenden öffentlichen Eigentums nach dem Gesetz;


b) Handels- und Unternehmerfreiheit, Schutz des fairen Wettbewerbs, Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Nutzung aller Produktionsfaktoren;


c) den Schutz nationaler Interessen in der Wirtschafts-, Finanz- und Devisentätigkeit;


d) Förderung der wissenschaftlichen Forschung;


e) die rationelle Nutzung von Land und anderen natürlichen Ressourcen im Einklang mit den nationalen Interessen;


f) die Wiederherstellung und den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts;


g) Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze, Schaffung von Bedingungen für die Steigerung der Lebensqualität;


h) die Unverletzlichkeit von Investitionen natürlicher und juristischer Personen, einschließlich ausländischer Personen.