VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Das Parlament billigt die wichtigsten Richtungen der externen Wirtschaftstätigkeit, die Grundsätze der Verwendung ausländischer Anleihen und Darlehen.
(2) Die Regierung sorgt für den Schutz der nationalen Interessen in der externen Wirtschaftstätigkeit, fördert die Freihandelspolitik oder eine protektionistische Politik auf der Grundlage nationaler Interessen.