VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Die Bildung, Verwaltung, Verwendung und Kontrolle der Finanzmittel des Staates, der administrativ-territorialen Einheiten und der öffentlichen Einrichtungen sind gesetzlich geregelt.
(2) Die Landeswährung der Republik Moldau ist der moldauische Leu.
(3) Das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Geld liegt bei der Nationalbank der Republik Moldau, die Ausgabe erfolgt konform des Beschlusses des Parlaments.