VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 134
Der Status

(1) Das Verfassungsgericht ist die einzige Verfassungsgerichtsbarkeit in der Republik Moldau.


(2) Das Verfassungsgericht ist unabhängig von jeder anderen Behörde und unterliegt nur der Verfassung.


(3) Das Verfassungsgericht garantiert die Vorherrschaft der Verfassung, gewährleistet die Verwirklichung des Grundsatzes der Trennung der Staatsgewalt in Gesetzgebungs-, Exekutiv- und Gerichtsbefugnisse und gewährleistet die Verantwortung des Staates gegenüber dem Bürger und des Bürgers gegenüber dem Staat.