VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 139
Die Inkompatibilitäten

Die Position des Richters des Verfassungsgerichts ist mit keiner anderen bezahlten öffentlichen oder privaten Position vereinbar, mit Ausnahme der Lehre und der wissenschaftlichen Tätigkeit.