CODE Nr. 985
STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
Art.
4(1) Jede gesetzliche Regelung soll vorrangig den Menschen als obersten Wert der Gesellschaft und seine Rechte und Freiheiten schützen.
(2) Das Strafrecht darf nicht darauf abzielen, körperliche Leiden zu verursachen oder die Menschenwürde zu verletzen. Niemand darf der Folter oder einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen werden.