CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2002-09-13

Artikel 7
Grundsatz der Individualisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der strafrechtlichen Bestrafung

(1) Bei der Anwendung des Strafrechts sind Art und Schwere der begangenen Straftat, die Person des Täters und die strafmildernden oder strafverschärfenden Umstände des Falles zu berücksichtigen.


(2) Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.