CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2003-06-12, gültig bis vor 2009-04-14

Artikel 16
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Inkraft seit 2009-04-14

Artikel 16
Klassifizierung von Straftaten

(1) Je nach Art und Schwere des Schadens werden die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Straftaten in folgende Kategorien eingeteilt: leicht, weniger schwer, schwer, besonders schwer und außergewöhnlich schwer.


(2) Als leichte Straftaten gelten Straftaten, für die das Strafrecht als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht.


(3) Als minder schwere Straftaten gelten Straftaten, für die das Strafrecht eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von bis zu 5 Jahren vorsieht.


(4) Als schwere Straftaten gelten Straftaten, für die das Strafrecht eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von bis zu zwölf Jahren vorsieht.


(5) Als besonders schwere Straftaten gelten Straftaten, die vorsätzlich begangen werden und für die das Strafrecht eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mehr als 12 Jahren vorsieht.


(6) Als außergewöhnlich schwere Straftaten gelten Straftaten, die mit Vorsatz begangen werden und für die das Strafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht.