CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2002-09-13

Artikel 17
Die mit Vorsatz begangene Straftat

Die Straftat gilt als vorsätzlich begangen, wenn sich der Täter der Schädlichkeit seines Handelns oder Unterlassens bewusst war, die schädlichen Folgen seines Handelns oder Unterlassens voraussah, sie beabsichtigte oder bewusst in Kauf nahm, dass sie eintreten würden.