CODE Nr. 985
STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
Die Straftat gilt als vorsätzlich begangen, wenn sich der Täter der Schädlichkeit seines Handelns oder Unterlassens bewusst war, die schädlichen Folgen seines Handelns oder Unterlassens voraussah, sie beabsichtigte oder bewusst in Kauf nahm, dass sie eintreten würden.