CODE Nr. 985
STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
Wenn infolge der vorsätzlichen Begehung der Straftat schwerwiegendere Folgen eintreten, die nach dem Gesetz eine schwerere strafrechtliche Sanktion nach sich ziehen und vom Täter nicht beabsichtigt waren, so entsteht die strafrechtliche Verantwortlichkeit für diese Folgen nur dann, wenn die Person die schädlichen Folgen zwar vorausgesehen hat, aber leicht glauben konnte, dass sie vermieden werden können, oder wenn die Person die Möglichkeit des Eintritts dieser Folgen nicht vorausgesehen hat, obwohl sie sie hätte voraussehen müssen und können. Die Straftat wird folglich als vorsätzlich angesehen.